Lärmkartierung

Im Rahmen der Lärmkartierung werden Lärmkarten getrennt für die verschiedenen Lärmarten Schienen-, Straßen- und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm besonders relevanter Anlagen, einschließlich Hafenlärm, erstellt. In Ballungsräumen werden neben den Hauptlärmquellen auch sonstige Lärmquellen gemäß § 4 (1) Nr. 1-5 34. BImSchV kartiert, soweit sie erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Die Darstellung der Gesamtbelastung aller einwirkenden Geräuschquellen wird dort nicht gefordert.

Die verschiedenen Lärmarten werden unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung betrachtet. Das führt dazu, dass auch Lärmimmissionen im Bereich von Straßen im unbebauten Gebiet kartiert werden.

Mit den Lärmkarten wird die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm informiert und die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Lärmkarten sind Gegenstand der nationalen Berichterstattung an die Europäische Kommission.