Lärmkartierung
Im Rahmen der Lärmkartierung werden Lärmkarten getrennt für die verschiedenen Lärmarten Schienen-, Straßen- und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm besonders relevanter Anlagen, einschließlich Hafenlärm, erstellt. In Ballungsräumen werden neben den Hauptlärmquellen auch sonstige Lärmquellen gemäß § 4 (1) Nr. 1-5 34. BImSchV kartiert, soweit sie erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Die Darstellung der Gesamtbelastung aller einwirkenden Geräuschquellen wird dort nicht gefordert.
Die verschiedenen Lärmarten werden unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung betrachtet. Das führt dazu, dass auch Lärmimmissionen im Bereich von Autobahntrassen im unbebauten Gebiet kartiert werden.
Mit den Lärmkarten kann zum einen die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm informiert werden, zum anderen bilden die Lärmkarten die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Lärmkarten sind Gegenstand der nationalen Berichterstattung an die Europäische Kommission.
Auf dem Kartenserver sind die Ergebnisse der landesweiten und zentral durchgeführten Lärmkartierung dargestellt.
Die Ergebnisse basieren auf den dargestellten Grundlagendaten mit Ausnahme der hinterlegten Topographie, deren internetbasierte Darstellung sehr ressourcenintensiv ist. Das den Berechnungen zugrunde liegende Geländemodell ist weitaus genauer als das im Kartenviewer dargestellte. Rheinland-pfälzische Kommunen können Ergebnisse und Modelldaten als Geodaten herunterladen. Um diese Zugangsdaten zu erhalten, müssen die Kommunen entsprechend verfahren. Dies ist in dem 26. Newsletter zur Umgebungslärmrichtlinie, der hier eingesehen werden kann, beschrieben.
Kartierungen, die Kommunen zusätzlich zu der landesweiten Lärmkartierung selbst durchgeführt haben, werden nicht dargestellt, jedoch wird auf die entsprechende Seite der Stadt verlinkt. Wenn eine Kommune eine eigene Kartierung durchgeführt hat und deren Link dort nicht erscheinen sollte, sollte diese sich bitte mit dem Referat 26 des LfU (Kontakt) in Verbindung setzen.
Zuständige Behörden für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach § 47e BImSchG die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Für die Mitteilungen nach § 47c Abs. 5 und 6 BImSchG sowie nach § 47d Abs. 7 BImSchG sind die obersten Landesbehörden oder die von ihnen benannten Stellen zuständig. Bis 2011 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF), heute Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) diese Aufgaben sowie die Funktion als Ansprechpartner für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Rheinland-Pfalz wahrgenommen.
Ende 2011 hat das Ministerium alle entsprechenden Aufgaben an das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), jetzt Landesamt für Umwelt (LfU) übertragen. Seitdem ist das Landesamt der Ansprechpartner für Kommunen in Sachen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. In der zweiten Stufe hat das LfU ebenfalls die Aufgabe übertragen bekommen, den Berichtspflichten an das Umweltbundesamt bzw. die EU nachzukommen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen angeboten, für diese in allen drei Stufen eine landesweite Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume durchzuführen. In der zweiten und dritten Stufe beauftragte das MUEEF das LfU zur Umsetzung dieser zentralen Kartierung.
Die EU-Richtlinie sieht eine mehrstufige Erfassung des Umgebungslärms (Lärmkartierung) sowie eine darauf aufbauende Planung zur Lärmminderung mit einer Beschreibung geeigneter Maßnahmen (Lärmaktionsplanung) vor, die alle fünf Jahre fortzuschreiben oder bei Änderung der Lärmsituation zu aktualisieren ist. Die berechneten Lärmkarten sollen danach spätestens alle fünf Jahre für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken überprüft und aktualisiert werden. Aktionspläne sollen ebenfalls alle fünf Jahre nach Erstellung überprüft und überarbeitet werden.
In der ersten Stufe wurden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, sowie für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr erstellt. Ebenso wurden Lärmkarten für Großflughäfen erstellt. Die Flughäfen in Rheinland-Pfalz liegen mit einem Verkehrsaufkommen von unter 50.000 Bewegungen pro Jahr jedoch unter der Kartierungsgrenze. Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. In Rheinland-Pfalz gab es in der ersten Stufe keine Ballungsräume. Die Städte mit über 80.000 Einwohnern haben jedoch eigenständig kartiert. Das Land hatte die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb dieser Städte für die Kommunen übernommen. Insgesamt wurden bei der landesweiten Kartierung in der ersten Stufe 1.200 km Straßen kartiert.
Ab der zweiten Stufe werden alle Hauptverkehrsstrecken mit einer Verkehrsmenge von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, alle Haupteisenbahnstrecken von mehr als 30.000 Zügen im Jahr, Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern und Großflughäfen kartiert. Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken ist wiederum das Eisenbahn-Bundesamt zuständig; die Ergebnisse finden Sie hier. Auch in der zweiten und dritten Stufe hat das Land die Kartierung außerhalb der Ballungsräume übernommen. Gemäß den Vorgaben für die zweite und dritte Stufe der Lärmkartierung sind Ballungsräume in Rheinland-Pfalz die Städte, Koblenz, Ludwigshafen und Mainz.
Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr, d.h. einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 8.219 Kraftfahrzeugen. Nicht klassifizierte Straßen (z. B. Gemeindestraßen) werden in der Richtlinie bzw. im BImSchG somit nicht berücksichtigt, ebenso wie klassifizierte Straßen unter den Kartierungsgrenzen. In Rheinland-Pfalz wurden diese Straßen in Ausnahmefällen z. B. aufgrund sinnvoller Lückenschlüsse mitkartiert. Diese Arbeiten gingen über die gesetzliche Kartierungspflicht hinaus; es besteht aber kein Anspruch auf die Kartierung von Lückenschlüssen. In der zweiten Stufe wurden insgesamt 2.577 km Straße kartiert.
Bei der dritten Stufe der Lärmkartierung wurden im Berechnungsmodell die Hauptverkehrsstraßen von den sonstigen Straßen (z. B. Lückenschlüsse) unterschieden. Erstmals erhielten die Kommunen die Möglichkeit, eigene Daten für die Modellbildung einzureichen. In einigen Fällen wurden daher auf Wunsch der Kommunen auch Straßen modelliert, welche weder kartierungspflichtig noch Lückenschlüsse sind, jedoch für die kommunale Lärmaktionsplanung besonders relevant sind. Auch die erstmals in der landesweiten Kartierung erfassten Städte Kaiserslautern und Trier wurden ebenfalls mit Straßen im Nebennetz modelliert. Insgesamt wurden in der dritten Stufe der Lärmkartierung 2.664 km Straße erfasst. Alle modellierten Straßen, die nicht die Kriterien für Hauptverkehrsstraßen erfüllten, wurden für die getrennte Berechnung der Belastungen der Gruppe der sonstigen Straßen zugeordnet. Der Kartierungsumfang dieser sonstigen Straßen beinhaltet alle Bundesautobahnen und ausgewählte Bundes- oder Landesstraßen mit einer DTV von weniger als 8.219 Kfz, alle Kreisstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) über 8.219 Kraftfahrzeugen sowie die oben erwähnten kommunalen Straßen. Für die Verwendung in der Lärmaktionsplanung wurden die Belastungen durch alle Straßen, also einschließlich aller sonstigen Straßen, ermittelt. Für die Meldung an die EU wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Belastungen, welche nur durch die Hauptverkehrsstraßen verursacht werden, gesondert ohne die Belastungen der sonstigen Straßen ermittelt.
Die Vorschriften der Verordnung über die Lärmkartierung (kurz 34. BImSchV) regelt die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Der Darstellung der Lärmbelastung in den strategischen Lärmkarten geht eine umfangreiche Datenerhebung und -bearbeitung voraus.
Die räumliche Basis für das Rechenmodell ist das Digitale Geländemodell, das sich aus einem engmaschigen Netz von Höhenpunkten zusammensetzt. Auf dieses Digitale Geländemodell werden die georeferenzierten Straßen und Gebäude "fallen gelassen". Die Gebäude erhalten ihre Höhe über das entsprechende Digitale Oberflächenmodell, in der 1. Stufe wurden noch pauschalisierte Gebäudehöhen verwendet. In der zweiten Stufe standen für viele Landesbereiche Daten zur Verfügung, welche eine Ermittlung der Gebäudehöhen erlaubte. In der dritten Stufe stand erstmals ein landesweiter Gebäudedatensatz in Form eines sogenannten „Klötzchenmodells“ durch die Landesvermessung zur Verfügung, welcher zusätzlich durch aktuellere Befliegungsdaten ergänzt wurde. Den Gebäuden wurden Einwohner auf Grundlage der offiziellen Einwohnerzahlen zugeordnet.
Die Daten zu den Straßen (Straßenlage, Straßenbreite, Verkehrszahlen Tag/Nacht, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Straßenoberflächen und LKW-Anteile) wurden vom Landesbetrieb für Mobilität (LBM) bereitgestellt und in die Schallberechnungssoftware importiert. Erstmals erhielten die Kommunen in der dritten Stufe der Kartierung die Möglichkeit im Rahmen einer Datenerhebung eigene Daten für die Modellbildung einzureichen, welche in einem begrenzten Umfang in das Rechenmodell integriert wurden.
Detailliertere Informationen zu der Kartierung der Hauptverkehrsstraßen in Rheinland-Pfalz außerhalb der Ballungsräume sind in dem Bericht zur Strategischen Lärmkartierung der dritten Runde zu finden. Über die zurückliegende Lärmkartierung berichtet der Leitfaden zur Strategischen Lärmkartierung 2012 in Rheinland-Pfalz.
Screenshots des Kartendienstes mit Suchfeld zum Aufruf der Ergebnisse © Landesamt für Umwelt
Der Kartendienst zeigt die Ergebnisse der Lärmkartierung auf amtlichen Kartengrundlagen der Landesvermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz. Folgende Anwendungen zur Darstellung der landesweiten Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume werden hier zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie die Kartendienste für die
- Lärmkartierung 2017 (Runde 3)
- Lärmkartierung 2012 (Stufe II)
- Lärmkartierung 2007, 2012, 2017
Um die Informationen und die Ergebnisse der dritten Stufe der Lärmkartierung im Kartendienst aufzurufen, kann zum einen in dem Suchfeld auf der linken Seite die gesuchte Kommune eingegeben werden (siehe Bild oben). Zum anderen können die Ergebnisse per Klick auf die Karte angezeigt werden. Anschließend öffnet sich ein Fenster, das die Informationen zu der gewählten Kommune beinhaltet.
Hier finden Sie Geodatendienste der landesweiten Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume zur Einbindung in ein Geoinformationssystem (GIS):
https://map-umgebungslaerm.rlp-umwelt.de/laermkartierung/mod_ogc/index.php
Allgemeine Informationen:
Ein Web Map Service (WMS) bzw. ein Web Feature Service (WFS) ist ein Internet-gestützter Dienst (Service) zur Veröffentlichung von Karten und Geodaten für ein Geoinformationssystems (GIS) innerhalb einer verteilten Geodateninfrastruktur (GDI). Mit dem WMS/WFS wurde vom Open Geospatial Consortium (OGC) ein technischer Standard definiert, der sowohl die Syntax der Anfrage nach einem Kartenbild/Daten, als auch Format und Eigenschaften des Ergebnisses dieser Anfrage regelt. Der WMS-Dienst gibt das Kartenbild in Form von Rasterdaten (z.B. png, jpeg, gif) zurück, der Web Feature Service (WFS) beschränkt sich dabei ausschließlich auf Vektordaten (xml bzw. gml).
Um die angebotenen Dienste nutzen zu können, benötigen Sie eine WMS- bzw. WFS-fähige GIS-Software. Neben den meisten bekannten kommerziellen Softwareprodukten gibt es auch zahlreiche freie bzw. OpenSource-Software zur Einbindung von WMS-/WFS-Diensten. Eine umfangreiche Liste von registrierter Software finden Sie auf dem Portal des OGC.
Technische Informationen:
Web Map Service (WMS):
Zur Kommunikation können drei Funktionen als HTTP Anfragen an den WMS-Dienst geschickt werden, alle drei Operationen werden von den hier angebotenen Diensten im OGC WMS Standard 1.1.1 unterstützt:
- GetCapabilities: Mit diesem Aufruf wird der jeweilige Inhalt des Dienstes als XML-Dokument zurückgegeben.
- GetMap: Diese Anfrage liefert ein georeferenziertes Rasterbild (Karte) vom WMS zurück.
- GetFeatureInfo: Diese optionale Funktion liefert thematische Informationen der Geoobjekte als XML, HTML oder Text.
Web Feature Service (WFS):
Der Standard-WFS besitzt folgende Operationen, die von einem Benutzer/Client angefragt werden können:
- GetCapabilities: Hierbei wird wie beim WMS nach den Fähigkeiten des WFS gefragt und als XML-Dokument zurückgegeben.
- DescribeFeatureType: Bei dieser Anfrage werden Informationen zur Struktur der einzelnen Feature Types zurückgegeben.
- GetFeature: Mit diesem Request werden die einzelnen Feature Instanzen, d.h. die eigentlichen Daten zurückgegeben.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat Informationen zu den Lärmkarten an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht und stellt die Ergebnisse in einem öffentlich zugänglichem Kartendienst dar.
Ab dem 1. Januar 2015 auch für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig ist.