Lärmkartierung

Im Rahmen der Lärmkartierung werden Lärmkarten getrennt für die verschiedenen Lärmarten Schienen-, Straßen- und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm besonders relevanter Anlagen, einschließlich Hafenlärm, erstellt. In Ballungsräumen werden neben den Hauptlärmquellen auch sonstige Lärmquellen gemäß § 4 (1) Nr. 1-5 34. BImSchVkartiert, soweit sie erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Die Darstellung der Gesamtbelastung aller einwirkenden Geräuschquellen wird dort nicht gefordert.

Die verschiedenen Lärmarten werden unabhängig von der Höhe der Lärmbelastung betrachtet. Das führt dazu, dass auch Lärmimmissionen im Bereich von Straßen im unbebauten Gebiet kartiert werden.

Mit den Lärmkarten wird die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm informiert und die Lärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Lärmkarten sind Gegenstand der nationalen Berichterstattung an die Europäische Kommission.

Grundlagen

Auf dem Kartenserver sind die Ergebnisse der landesweiten und zentral durchgeführten Lärmkartierung dargestellt.

Die Ergebnisse basieren auf den dargestellten Grundlagendaten mit Ausnahme der hinterlegten Topographie, deren internetbasierte Darstellung sehr ressourcenintensiv ist. Das den Berechnungen zugrunde liegende Geländemodell ist weitaus genauer als das im Kartenviewer dargestellte. Rheinland-pfälzische Kommunen können die Ergebnisse und Modelldaten als Geodaten anfordern. Ihre Anfrage zu den Geodaten senden Sie bitte an laermkartierung(at)lfu.rlp.de.

Die rheinland-pfälzischen Ballungsräume Koblenz, Ludwigshafen am Rhein und Mainz haben eine eigene Kartierung durchgeführt und werden im Kartenviewer nicht dargestellt. Es wird jedoch auf die entsprechende Seite der Stadt verlinkt.

Zuständige Behörden für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach § 47e BImSchG die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Für die Mitteilungen nach § 47c Abs. 5 und 6 BImSchG sowie nach § 47d Abs. 7 BImSchG sind die obersten Landesbehörden oder die von ihnen benannten Stellen zuständig. Bis 2011 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF), heute Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) diese Aufgaben sowie die Funktion als Ansprechpartner für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Rheinland-Pfalz wahrgenommen.

Ende 2011 hat das Ministerium alle entsprechenden Aufgaben an das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), heute Landesamt für Umwelt (LfU) übertragen. Seitdem ist das Landesamt der Ansprechpartner für Kommunen in Sachen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. In der zweiten Stufe hat das LfU ebenfalls die Aufgabe übertragen bekommen, den Berichtspflichten an das Umweltbundesamt bzw. die EU nachzukommen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat den Kommunen angeboten, für diese in allen drei Stufen eine landesweite Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume durchzuführen. In der zweiten Stufe (2012) und dritten Runde (2017) beauftragte das MKUEM das LfU zur Umsetzung dieser zentralen Kartierung.

Seit Dezember 2020 liegt die Zuständigkeit der landesweiten Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung beim Landesamt für Umwelt. Für die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken liegt die Zuständigkeit beim Eisenbahn-Budesamt (EBA).

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht in einem mehrstufigen Verfahren die Erfassung des Umgebungslärms (Lärmkartierung) sowie eine darauf aufbauende Planung zur Lärmminderung mit einer Beschreibung geeigneter Maßnahmen (Lärmaktionsplanung) vor. Die Lärmkartierung ist alle fünf Jahre fortzuschreiben oder bei Änderung der Lärmsituation zu aktualisieren. Die berechneten Lärmkarten sollen danach spätestens alle fünf Jahre für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken überprüft und aktualisiert werden. Aktionspläne sollen ebenfalls alle fünf Jahre nach Erstellung überprüft und überarbeitet werden.

In der ersten Stufe wurden bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, sowie für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit über 60.000 Zügen pro Jahr erstellt. Ebenso wurden Lärmkarten für Großflughäfen erstellt. Die Flughäfen in Rheinland-Pfalz liegen mit einem Verkehrsaufkommen von unter 50.000 Bewegungen pro Jahr jedoch unter der Kartierungsgrenze. Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken ist für die erste als auch für die zweite Stufe das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die Ergebnisse der aktuellen Runde finden Sie hier. In Rheinland-Pfalz gab es in der ersten Stufe keine Ballungsräume. Die Städte mit über 80.000 Einwohnern haben jedoch eigenständig kartiert. Das Land hatte die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb dieser Städte für die Kommunen übernommen. Insgesamt wurden bei der landesweiten Kartierung in der ersten Stufe 1.200 km Straßen kartiert.

Ab der zweiten Stufe umfasst die Pflichtkartierung

  • die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr,
  • die Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr,
  • die Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Bewegungen pro Jahr
  • und die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Entsprechend den zurückliegenden Kartierungen hat das Land im Jahr 2022 erneut die Lärmkartierung außerhalb der Ballungsräume übernommen. Gemäß den Vorgaben der zweiten Stufe der Lärmkartierung sind Ballungsräume in Rheinland-Pfalz die Städte, Koblenz, Ludwigshafen und Mainz.

Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr, d.h. einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 8.219 Kraftfahrzeugen. Nicht klassifizierte Straßen (z. B. Gemeindestraßen) werden in der Richtlinie bzw. im BImSchG somit nicht berücksichtigt, ebenso wie klassifizierte Straßen unter den Kartierungsgrenzen.

Bereits in der zweiten und dritten Runde der Lärmkartierung wurde jedoch neben den Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie das zu kartierende Straßennetz um Abschnitte mit zu erwartenden hohen Lärmbelastungen und Lückenschlüssen erweitert. Dafür wurde in der dritten Runde erstmals den Gemeinden die Möglichkeit geboten, eigene Daten für die Modellbildung einzureichen. In der Lärmkartierung 2022 wurde dieses Verfahren fortgeführt. In das Nebennetz integriert wurden dadurch auch Gemeindestraßen der Kommunen Trier, Kaiserslautern, Worms, Pirmasens, Speyer, Frankenthal, Neuwied und Neustadt an der Weinstraße. Zusätzlich wurden sämtliche verfügbaren Zähldaten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) bzw. des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) miteingebunden. Aufgrund der Corona-Pandemie und der sich dadurch veränderten Verkehrssituation wurde die Straßenverkehrszählung 2015 hochgerechnet bzw. fortgeschrieben und als Grundlage für die Lärmkartierung verwendet. Insgesamt umfasst das kartierte Straßennetz über 18.000 km. Die Erweiterung des Straßennetzes erhöht die Aussagekraft der regionalen Lärmbelastung und bildet folglich eine gute Grundlage für die anschließende Lärmaktionsplanung.

Für die Meldung an die EU wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Belastungen, welche nur durch die Hauptverkehrsstraßen verursacht werden, gesondert ohne die Belastungen der sonstigen Straßen ermittelt.

Die Vorschriften der Verordnung über die Lärmkartierung (kurz 34. BImSchV) regelt die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Der Darstellung der Lärmbelastung in den strategischen Lärmkarten geht eine umfangreiche Datenerhebung und -bearbeitung voraus.

Die räumliche Basis für das Rechenmodell ist das Digitale Geländemodell, das sich aus einem engmaschigen Netz von Höhenpunkten zusammensetzt. Auf dieses Digitale Geländemodell werden die georeferenzierten Straßen und Gebäude "fallen gelassen". Für die Gebäude wurde in der vierten Runde der Lärmkartierung auf das „Klötzchenmodell“ bzw. Level of Detail 1 (LoD1) der Landesvermessung zurückgegriffen. Den Gebäuden wurden Einwohner auf Grundlage der offiziellen Einwohnerzahlen zugeordnet. Die Daten zu den Straßen (Straßenlage, Straßenbreite, Verkehrszahlen Tag/Nacht, Kreuzungsobjekte, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Straßenoberflächen und LKW- und Kraftrad-Anteile) wurden von der Bundesanstalt für Straßenbauwesen (BaSt) bzw. dem Landesbetrieb für Mobilität (LBM) bereitgestellt und in die Schallberechnungssoftware importiert. Der Beurteilungszeitraum der Daten ist gemäß § 47 c Abs. 1 BImSchG das der Lärmkarte vorangegangene Kalenderjahr. Dadurch soll die durchschnittliche Situation eines Jahreszyklus widergegeben werden.

Von 2007 bis 2017 wurden die sog. vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), an Schienenwegen (VBUSCH), durch Industrie und Gewerbelärm (VBUI), an Flugplätzen (VBUF) und zur Ermittlung der Belastetenzahlen (VBEB) angewendet.

2018 wurde von der Europäischen Kommission mit CNOSSOS-EU (Common Noise Assesment Methods in Europe) eine einheitliche Lärmberechnungsmethode für alle wesentlichen Quellenarten entwickelt. Die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland wurde zunächst im Dezember 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Oktober 2021 nochmals aktualisiert.

Für die vierte Runde der Lärmkartierung gelten die Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB), für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF), für die Ermittlung der Belastetenzahlen (BEB) sowie die Datenbank für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB-D) als auch die Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF-D). Die vorläufigen und die aktuellen Berechnungsvorschriften unterscheiden sich teilweise erheblich.

Berechnet werden die gemittelten Beurteilungspegel über zwei Zeitbereiche. Dabei handelt es sich um den LDEN, der einen gesamten Tag (Tag 6-18 Uhr – Abend 18-22 Uhr - Nacht 22-6 Uhr) und den LNight, der lediglich die Nachtstunden (22-6 Uhr) abbildet.

Informationen über die zurückliegende Lärmkartierungsverfahren finden Sie im Leitfaden zur Strategischen Lärmkartierung 2012 in Rheinland-Pfalz und Bericht zur Strategischen Lärmkartierung der dritten Runde.

Screenshot des Kartendienstes mit Suchfeld zum Aufruf der Ergebnisse

Der Kartendienst zeigt die Ergebnisse der Lärmkartierung auf amtlichen Kartengrundlagen der Landesvermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz. Folgende Anwendungen zur Darstellung der landesweiten Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume werden hier zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie die Kartendienste für die

Um die Informationen und die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 (Runde IV) im Kartendienst aufzurufen, kann zum einen in dem Suchfeld auf der linken Seite die gesuchte Kommune eingegeben werden (siehe Bild oben). Zum anderen können die Ergebnisse per Klick auf die Karte angezeigt werden. Anschließend öffnet sich ein Fenster, das die Informationen zu der gewählten Kommune beinhaltet.

Hier finden Sie Geodatendienste der landesweiten Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume zur Einbindung in ein Geoinformationssystem (GIS):

https://map-umgebungslaerm.rlp-umwelt.de/laermkartierung/mod_ogc/index.php

Allgemeine Informationen:

Ein Web Map Service (WMS) bzw. ein Web Feature Service (WFS) ist ein Internet-gestützter Dienst (Service) zur Veröffentlichung von Karten und Geodaten für ein Geoinformationssystems (GIS) innerhalb einer verteilten Geodateninfrastruktur (GDI). Mit dem WMS/WFS wurde vom Open Geospatial Consortium (OGC) ein technischer Standard definiert, der sowohl die Syntax der Anfrage nach einem Kartenbild/Daten, als auch Format und Eigenschaften des Ergebnisses dieser Anfrage regelt. Der WMS-Dienst gibt das Kartenbild in Form von Rasterdaten (z.B. png, jpeg, gif) zurück, der Web Feature Service (WFS) beschränkt sich dabei ausschließlich auf Vektordaten (xml bzw. gml).

Um die angebotenen Dienste nutzen zu können, benötigen Sie eine WMS- bzw. WFS-fähige GIS-Software. Neben den meisten bekannten kommerziellen Softwareprodukten gibt es auch zahlreiche freie bzw. OpenSource-Software zur Einbindung von WMS-/WFS-Diensten. Eine umfangreiche Liste von registrierter Software finden Sie auf dem Portal des OGC.

Technische Informationen:

Web Map Service (WMS):

Zur Kommunikation können drei Funktionen als HTTP Anfragen an den WMS-Dienst geschickt werden, alle drei Operationen werden von den hier angebotenen Diensten im OGC WMS Standard 1.1.1 unterstützt:

  1. GetCapabilities: Mit diesem Aufruf wird der jeweilige Inhalt des Dienstes als XML-Dokument zurückgegeben.
  2. GetMap: Diese Anfrage liefert ein georeferenziertes Rasterbild (Karte) vom WMS zurück.
  3. GetFeatureInfo: Diese optionale Funktion liefert thematische Informationen der Geoobjekte als XML, HTML oder Text.

Web Feature Service (WFS):

Der Standard-WFS besitzt folgende Operationen, die von einem Benutzer/Client angefragt werden können:

  1. GetCapabilities: Hierbei wird wie beim WMS nach den Fähigkeiten des WFS gefragt und als XML-Dokument zurückgegeben.
  2. DescribeFeatureType: Bei dieser Anfrage werden Informationen zur Struktur der einzelnen Feature Types zurückgegeben.
  3. GetFeature: Mit diesem Request werden die einzelnen Feature Instanzen, d.h. die eigentlichen Daten zurückgegeben.

Die WMS-Dienste für die Lärmkartierung 2022 werden aktuell in das System eingebettet und stehen in Kürze zur Verfügung.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Informationen zu den Lärmkarten an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht und stellt die Ergebnisse in einem öffentlich zugänglichem Kartendienst dar.

Seit Januar 2015 ist das EBA auch für die Aufstellung des bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig ist.